Ehrenstadtverordnete

Der Titel „Ehrenstadtverordnete“ wird vom Stadtrat verliehen. Der geehrte Stadtverordnete muss einen einwandfreien Lebenswandel vorweisen und bei Amtsniederlegung mindestens 18 Jahre lang in derselben Gemeinde das Amt eines Ratsmitglieds ausgeübt haben.

  • Frau Anneliese Schumacher-Piel (04.11.2019)
  • Herr Christophe Hennen (04.11.2019)