Ehrenbürgermeister
Der Titel „Ehrenbürgermeister“ wird vom König verliehen. Der geehrte Bürgermeister muss einen einwandfreien Lebenswandel vorweisen und bei Amtsniederlegung mindestens 10 Jahre lang Bürgermeister oder mindestens 6 Jahre lang Bürgermeister und vorher entweder 6 Jahre lang Schöffe oder 12 Jahren lang Stadtverordneter gewesen sein.
Alfred Evers – 19.10.2001, für 24 Jahre Bürgermeisteramt