Schnee und Eis auf Bürgersteigen
Die Polizeiverordnung für das Gemeindegebiet legt dies ganz klar fest:
Jeder Bewohner ist zuständig für den Bürgersteigabschnitt vor seinem Haus oder Grundstück. Dazu zählt das Schaufeln von Schnee und das Streuen gegen Glatteis. Es soll ein Pfad freigehalten werden, der in seiner Breite etwa zwei Schneeschaufeln entspricht.
Wohin mit dem Schnee?
Der Schnee kann am Gehwegrand, auf dem Seitenstreifen oder im Vorgarten abgelegt werden. Er soll jedoch nicht auf die Straße geworfen werden, denn dort führt er wieder zu Straßenglätte. Auch Bushaltestellen, Kanaleinläufe, Regenrinnen und Hydranten sollen freigehalten werden.
Wer kümmert sich bei Mehrparteienhäusern?
Hier übernehmen die Bewohner des Erdgeschosses. Steht das Erdgeschoss leer, sind die Bewohner der ersten bzw. zweiten Etage dafür zuständig.
Was, wenn das Gebäude komplett leer steht?
Dann ist der Eigentümer oder sein Vertreter für das Räumen verantwortlich.
Bei Frost kein Wasser draußen ausschütten
Wenn es friert, darf kein Wasser auf die Bürgersteige oder die öffentlichen Straßen geschüttet werden, denn es würde sofort zu Glatteis führen.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass wir zu Fuß sicher ans Ziel kommen.
Vielen Dank!