Anhörung von Bürgern vor dem Stadtrat
Bürger, die vor dem Stadtrat angehört werden wollen, müssen 10 Arbeitstage vor der Stadtratssitzung einen schriftlichen Antrag beim Bürgermeister einreichen.
Für diese Anhörungen gelten folgende Richtlinien:
- Der Antrag muss den Namen des Antragstellers, die Bezeichnung der Gruppe oder Vereinigung, die er evt. vertritt, sowie eine ausführliche Inhaltsangabe der Anfrage enthalten.
- Der Antragsteller muss im Bevölkerungsregister der Stadt Eupen eingetragen und mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Themen müssen von allgemeinem Interesse für die Stadt und ihre Bürger sein. Das Gemeindekollegium entscheidet im Einvernehmen mit der Finanzkommission über die Annehmbarkeit dieser Interpellationen.
- Die Anzahl der Interpellationen ist auf 3 pro Sitzung begrenzt. Liegen mehr als drei Anfragen vor, entscheidet das Gemeindekollegium im Einvernehmen mit der Finanzkommission, welche Anfragen berücksichtigt werden.
- Nicht berücksichtigte aber angenommene Interpellationen können vor einer nächsten Sitzung vorgetragen werden.
Die Höchstdauer der Interpellation beträgt 10 Minuten.
Der Antrag wird den Stadtverordneten gemeinsam mit der Tagesordnung der betreffenden Sitzung zugestellt.
Die Anhörung findet 15 Minuten vor der Sitzung statt, d. h. ab 19.15 Uhr.
In der nächstfolgenden Sitzung bezieht der Stadtrat Stellung.
Lediglich in den letzten zwei 2 Monaten vor Wahlen finden keine Anhörungen statt.
Während der Anhörung gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates.