Gemeindekollegium
Die Bürgermeisterin und ihre Zuständigkeiten
Die Bürgermeisterin ist von Amts wegen Vorsitzende des Gemeindekollegiums. Das Kollegium versammelt sich einmal in der Woche. Es verwaltet u. a. die Einkünfte und die Ausgaben, die Einrichtungen und das Eigentum der Stadt, leitet die Gemeindearbeiten, vertritt die Stadt vor Gericht, übt die Aufsicht über das Gemeindepersonal und führt die Gesetze, Dekrete, Verordnungen und Erlasse der übergeordneten Behörden aus, insofern diese Aufgaben ihm besonders anvertraut wurden.
Claudia Niessen
- Standesamt
- Informationspolitik & Bürgerbeteiligung
- Verwaltung
- Straßenverkehrsordnung
- Raumordnung
- Wohnungsbau
- Informatik
Die Schöffen und ihre Zuständigkeiten
Philippe Hunger
- Vertreter der Bürgermeisterin
- Finanzen
- Kultur
- Land- und Forstwirtschaft / Tierschutz
- Denkmal- & Landschaftsschutz
- Vertreter der Standesbeamtin
Michael Scholl
- Bauwesen
- Wegenetz
- Versorgungsgesellschaften
- Mobilität
- Vertreter der Standesbeamtin
Catherine Brüll
- Unterrichtswesen
- Soziales: Senioren / Familie / Jugend / Integration
- Umwelt
- Energie
- Vertreterin der Standesbeamtin
Alexandra Barth-Vandenhirtz
- Autonome Gemeinderegie TILIA
- Sport
- Beschäftigung
- Entwicklungshilfe
- Vertreterin der Standesbeamtin
Lucas Reul
- Wirtschaft
- Mittelstand
- Einzelhandel
- Tourismus
- City-Management
- Kultus
- Vertreter der Standesbeamtin
Generaldirektor Bernd LENTZ
Der Generaldirektor unterstützt das Gemeindekollegium bei der Ausführung seiner Arbeiten. Er ist mit der Vorbereitung der Angelegenheiten beauftragt, über die in den Sitzungen beraten wird. Er wohnt den Sitzungen des Gemeindekollegiums bei und führt das Protokoll.