Gemeindekollegium
Der Bürgermeister und seine Zuständigkeiten
Der Bürgermeister ist von Amts wegen Vorsitzender des Gemeindekollegiums. Das Kollegium versammelt sich einmal in der Woche. Es verwaltet u. a. die Einkünfte und die Ausgaben, die Einrichtungen und das Eigentum der Stadt, leitet die Gemeindearbeiten, vertritt die Stadt vor Gericht, übt die Aufsicht über das Gemeindepersonal und führt die Gesetze, Dekrete, Verordnungen und Erlasse der übergeordneten Behörden aus, insofern diese Aufgaben ihm besonders anvertraut wurden.
Thomas Lennertz
- Verwaltung
- Informatik und Digitalisierung
- Standesamt
- Öffentliche Sicherheit
- Polizei
- Hilfeleistungszone
- Gesundheit
- Straßenverkehrsordnung
- Raumordnung und Urbanismus
- Außenbeziehungen
Die Schöffen und ihre Zuständigkeiten
Nicolas Pommée
- Vertreter des Bürgermeisters
- Autonome Gemeinderegie TILIA
- Bürgerbeteiligung
- Ländliche Entwicklung
- Kultur
- Mobilität
- Vertreter des Standesbeamten
Lucas Reul
- Kommunikation
- Digitale Bürgerinformation
- Bauwesen und Wegenetz
- Versorgungsgesellschaften
- Friedhöfe
- Energie
- Vertreter des Standesbeamten
Caroline Völl
- Soziales: Familie und Senioren, Kleinkind, Kinder und Jugend
- Integration und Teilhabe
- Klima-, Natur- und Umweltschutz
- Entwicklungshilfe
- Tierschutz
- Vertreterin des Standesbeamten
Joëlle Birnbaum-Köttgen
- Unterrichtswesen
- Tourismus
- Mittelstand und Wirtschaft
- City-Management und Einzelhandel
- Beschäftigung
- Freizeitinfrastruktur/Spielplätze
- Vertreterin des Standesbeamten
Joseph Thaeter
- Sport
- Vereine und Ehrenamt
- Kultus
- Land- und Forstwirtschaft
- Denkmal- und Landwirtschaftsschutz
- Vertreter des Standesbeamten
Fabrice Paulus
- Finanzen
- Städtische Immobilien/Liegenschaften
- Wohnungsbau
- Öffentliche Sauberkeit und Abfallmanagement
- Koordinierung Interkommunalen
- Vertreter des Standesbeamten
Generaldirektor Bernd Lentz
Der Generaldirektor unterstützt das Gemeindekollegium bei der Ausführung seiner Arbeiten. Er ist mit der Vorbereitung der Angelegenheiten beauftragt, über die in den Sitzungen beraten wird. Er wohnt den Sitzungen des Gemeindekollegiums bei und führt das Protokoll.