Gewerbliche Genehmigungen
Ausschank
Für den Ausschank von gegorenen und geistigen Getränken wird eine Schankgenehmigung benötigt (außer in Ausnahmefällen).
Anträge und Informationen: Städtebau- und Umweltdienst
Betriebsgenehmigung
Laufende Betriebsgenehmigungen sind nur für eine bestimmte Dauer gültig. Neue Betriebsgenehmigungen werden nicht mehr ausgestellt, sondern in gewissen Fällen durch eine Umwelterklärung oder -genehmigung ersetzt.
Bei Ablauf einer Betriebsgenehmigung muss überprüft werden, ob in Zukunft für den Betrieb eine Umweltgenehmigung oder eine Umwelterklärung erforderlich ist.
Der Städtebau- und Umweltdienst kann anhand Ihrer Angaben prüfen, ob und gegebenenfalls welche Art der Genehmigung für Ihren Betrieb notwendig ist.
Wöchentlicher Ruhetag
Das Gesetz vom 10. November 2006 betreffend den wöchentlichen Ruhetag verpflichtet Handwerk und Handel, einen wöchentlichen Ruhetag einzuhalten. Aus besonderen Anlässen vorübergehender Art kann das Gemeindekollegium Abweichungen von diesen Bestimmungen gewähren.
Maximal 15 Abweichungen pro Jahr kann das Kollegium erlauben, d. h. dass in maximal 15 Wochen im Jahr kein Ruhetag eingelegt werden muss. Die einwöchigen Perioden laufen jeweils von donnerstags bis mittwochs und werden gegen Jahresende vom Gemeindekollegium für das folgende Jahr festgelegt.
Für das Jahr 2023 gelten folgenden Aufhebungen des wöchentlichen Ruhetags:
vom 08.01. – 14.01.2023 | Winterschlussverkauf |
vom 05.03. – 11.03.2023 | Saisonstart |
vom 02.04. – 08.04.2023 | |
vom 07.05. – 13.05.2023 | |
vom 04.06. – 10.06.2023 | |
vom 02.07. – 08.07.2023 | Sommerschlussverkauf |
vom 03.09. – 09.09.2023 | Präsentation Kollektion Herbst/Winter |
vom 01.10. – 07.10.2023 | Weekend du Client |
vom 05.11. – 11.11.2023 | |
vom 03.12. – 09.12.2023 | Weihnachtsshopping |
vom 10.12. – 16.12.2023 | Weihnachtsshopping |
vom 17.12. – 23.12.2023 | Weihnachtsshopping |
vom 24.12. – 30.12.2023 | Weihnachtsshopping |
Gewerbliche Bauten
Für die Errichtung eines Industriegebäudes wird eine Städtebaugenehmigung benötigt. Ist für die geplante Tätigkeit zusätzlich eine Umweltgenehmigung erforderlich, muss eine Globalgenehmigung beantragt werden.
Der Städtebau- und Umweltdienst gibt Ihnen gerne Auskunft zu der für Ihr Projekt erforderlichen Genehmigung.
Globalgenehmigung
Benötigen Sie für das von Ihnen geplante Projekt sowohl eine Städtebau- als auch eine Umweltgenehmigung, muss eine Globalgenehmigung beantragt werden. Die Bearbeitung eines Antrags auf Globalgenehmigung erfolgt innerhalb einer Frist von 90 bis 120 Tagen.
Weitere Informationen: Städtebau- und Umweltdienst
Glücksspielautomaten
Der Betreiber eines Glückspielautomaten benötigt eine entsprechende Lizenz, um solche Automaten aufstellen zu dürfen.
Anträge und Informationen: Städtebau- und Umweltdienst
Imbissstände
Das Aufstellen von Verkaufsständen auf öffentllichem Eigentum muss schriftlich beim Gemeindekollegium beantragt werden.
Für Verkaufsstände von Esswaren auf öffentlichem Eigentum wird eine Gebühr pro m² und Tag verlangt (s. u.: Benutzung des öffentl. Eigentums mittels Verkaufsständen u. Schaustellerbuden)
Weitere Informationen: Technischer Dienst
Kirmesstände
Die Stadt Eupen vergibt anlässlich der Oberstädter- und der Unterstädter Kirmes Standplätze an Schausteller und Imbissbetreiber. Diese Standplätze müssen beim Gemeindekollegium beantragt werden.
Die Standplätze werden unter bestmöglicher Berücksichtigung der allgemeinen Interessen verteilt. Sie werden entweder durch Abonnement für mehrere Jahre oder für die Dauer der jeweiligen Kirmes zugewiesen. (s. u.: Allgemeine verwaltungspolizeiliche Verordnung)
Standgebühr für Kirmesstände
Standgebühren werden sowohl für die Kirmes Oberstadt als für die Kirmes in der Unterstadt verlangt.
Für Verkaufsstände von warmen, nicht süßen Esswaren (mit Ausnahme von Frittenverkaufsständen) wird eine Gebühr pro m² oder Bruchteil eines m² für die fünf Tage verlangt.
Für Frittenverkaufsstände gilt ein Pauschalbetrag pro Stand für die Kirmesdauer.
Eine wesentlich geringere Standgebühr zahlen die Inhaber aller anderen Verkaufsstände und Schaustellerbuden pro m² oder Bruchteil eines m² für die fünf Tage (s. u.: Benutzung des öffentl. Eigentums mittels Verkaufsständen u. Schaustellerbuden).
Weitere Informationen: Technischer Dienst
Landwirtschaftliche Genehmigungen
Auch für die landwirtschaftliche Tätigkeit benötigen Sie eine Genehmigung. Je nach Größe Ihres Betriebes ist eine Umweltgenehmigung erforderlich oder muss eine Umwelterklärung abgegeben werden.
Weitere Informationen: Städtebau- und Umweltdienst
Leuchtreklamen
Für das Anbringen von Leuchtreklamen müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Insbesondere im geschützten Stadtkern muss sich eine solche Reklame dem Stadtbild anpassen.
Weiter Informationen: Städtebau- und Umweltdienst
Marktstände
Ein Standplatz auf einem der Eupener Wochenmäkrte muss schriftlich beim Gemeindekollegium beantragt werden.
Standgebühren:
- Mittwochsmarkt in der Unterstadt: 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr Preis: 0,55€/m²
- Freitagsmarkt in der Oberstadt: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr Preis: 1,10€/m²
Es fallen ebenfalls Kosten für den Stromverbrauch an.
Dem Antrag muss eine Kopie der Hausierhandelskarte beigefügt werden, die zum Verkauf von Waren auf öffentlichen Märkten berechtigt. Der Antrag muss auch die Art der zum Verkauf angebotenen Produkte sowie die Größe des Standplatzes angeben.
Straßensperrungen
Bei Straßensperrungen wegen Arbeiten muss der ausführende Unternehmer mindestens 2 Wochen vor Inangriffnahme der Arbeiten einen schriftlichen Antrag an das Gemeindekollegium stellen und die Polizei kontaktieren.
Weitere Informationen:
Terrassen im Horeca-Sektor
Das Aufstellen einer Sommerterrasse auf öffentlichem Eigentum muss im Voraus beim Gemeindekollegium schriftlich beantragt werden.
Die Gebühr für das Aufsetzen von Terrassen, Tischen und Stühlen auf öffentlichem Eigentum wird monatlich berechnet und hängt von der Lage der Terrasse ab.
Die Gebühr liegt in der Oberstadt deutlich höher als in der Unterstadt. Außerhalb der Sommermonate (von November bis März) wird eine deutlich niedrigere Gebühr verlangt.
Auf Parkplätzen, die mit Parkautomaten versehen sind, gilt die Gebühr pro belegtem Parkplatz und Monat, wobei ein angebrochener Monat nur im Verhältnis berechnet wird.
Die aktuellen Sätze finden sie in der Gebührenordnung „Aufsetzen von Terrassen, Tischen und Stühlen auf öffentlichem Eigentum“ (s. unten).
Weitere Informationen: Technischer Dienst
Umwelterklärung
Für manche Bereiche reicht eine Umwelterklärung aus: eine Umweltgenehmigung ist hier nicht erforderlich.
Ab einer gewissen Kapazität müssen Sie auch für die Errichtung eines Heizöl- oder Gastanks eine Umwelterklärung abgeben.
Umweltgenehmigung
Verschiedene Aktivitäten, Tätigkeiten und Betriebe benötigen eine Umweltgenehmigung. Da die entsprechenden Bestimmungen sehr breit gefächert sind, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall den Städtebau- und Umweltdienst zu kontaktieren. Dort kann man anhand detaillierter Angaben überprüfen, ob die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit genehmigungspflichtig ist und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Die Bearbeitung eines Antrags erfolgt innerhalb einer Frist von 90 bis 120 Tagen.
Zirkus
Zirkusunternehmen müssen der Stadt keine Standgebühren zahlen. Allerdings muss ein schriftlicher Antrag zur Durchführung der Zirkusvorstellungen an das Gemeindekollegium gerichtet werden.
Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Datum der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Art der Veranstaltung
- wird Werbung mit einem Lautsprecherwagen gemacht oder nicht
- werden Werbeplakate auf dem Stadtgebiet angebracht und wo (Litfaßsäulen oder andere Standorte)
- Adresse des Veranstalters sowie Telefon- bzw. Handynummer.
Folgende Dokumente müssen vom Veranstalter dem Antrag beigelegt werden:
- Vertrag mit einem Tierarzt
- Angabeformular der Tiere, die nicht auf der A-Liste stehen
- Versicherungsvertrag
- Einschreibung bei der Datenbank der Unternehmen
- Technisches Merkblatt der Einrichtungen
- Beschreibung der Vorführung
- Tournee-Kalender und Name des Verantwortlichen