Forstwirtschaft
Diese ausgedehnten Grünflächen bieten der Bevölkerung und den Besuchern Möglichkeit zur Entspannung und zu vielerlei sportlicher Betätigung in freier Natur.
Wer allerdings eine Veranstaltung im Forstgebiet plant oder den Wald und seine Erzeugnisse nutzen möchte, muss sich nach einer besonderen Gesetzgebung richten: dem Forstgesetz. Sobald eine Veranstaltung ganz oder teilweise im Waldgebiet stattfindet, ist zusätzlich die Genehmigung der Forstverwaltung erforderlich.
Die Forstverwaltung verwaltet sowohl die städtischen Wälder als auch die Wälder der wallonischen Region und sorgt für die Einhaltung der Forstgesetzgebung. Im Wald haben die Förster die Polizeigewalt. Lediglich private Waldungen unterliegen nicht dieser Gesetzgebung: hier ist alleine der Eigentümer zuständig.
Lediglich für die Jagdverpachtung und den Holzverkauf aus städtischen Wäldern ist der städtische Immobiliendienst zuständig.
Das Sammeln von kleinen Walderzeugnissen wie Pilzen, Heidelbeeren, Maiglöckchen, Narzissen, Brombeeren oder anderen Waldfrüchten ist zwar erlaubt, wird aber durch die spezifische verwaltungspolizeiliche Verordnung der Stadt Eupen strikt auf den persönlichen Gebrauch beschränkt.