Pferde und Ponys
Steuer auf Pferde und Ponys, die dem Sport und/oder dem Vergnügen dienen
Jeder Pferdebesitzer, der Pferde und/oder Ponys zum Vergnügen oder für sportliche Zwecke auf dem Eupener Stadtgebiet hält, muss sie bei der Stadtverwaltung (Finanzdienst) anmelden.
Die Stadt erhebt eine jährliche Steuer. Stichtag ist jeweils der 1. Januar.
Außerdem unterliegen Pferde und Ponys, die nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, der allgemeinen Haltegenehmigung für Haustiere.