Kleintierhaltung
Die Haltung anderer hiesiger Kleintiere zu privaten Zwecken unterliegt der allgemeinen Haltegenehmigung für Haustiere. Impfungen sind nur Pflicht, wenn die Tiere an Ausstellungen teilnehmen.
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Die Haltung anderer hiesiger Kleintiere zu privaten Zwecken unterliegt der allgemeinen Haltegenehmigung für Haustiere. Impfungen sind nur Pflicht, wenn die Tiere an Ausstellungen teilnehmen.