Anwohner-Parkausweis

Anwohner können bei der Stadtverwaltung gegen Zahlung einer Steuer von 120 € pro Jahr einen Anwohnerparkausweis erhalten.

Der Anwohnerparkausweis stellt den Inhaber von der Parkscheinpflicht sowie der für die Parkzone angegebenen Höchstparkdauer frei, gibt aber kein Anrecht auf einen reservierten Parkplatz.

Bedingungen:

Einen Anwohnerparkausweis können nur natürliche Personen erhalten, entweder für ein auf ihren Namen eingetragenes Fahrzeug oder für ein Fahrzeug, das sie ständig benutzen (Firmenfahrzeug, Leasingfahrzeug).
Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in der angegebenen Straße haben und darf nicht über eine Garage oder einen Stellplatz im Umkreis von 100 Metern verfügen.

In Abweichung zur Hauptwohnsitzbedingung können Personen, die sich in der Ausbildung befinden und auf dem Gebiet der Stadt ein Zimmer oder eine Wohnung mieten, ebenfalls einen Anwohnerparkausweis für die Parkzone, in der dieses Mietobjekt liegt, erhalten.

Pro Haushalt wird nur ein Anwohnerparkausweis ausgegeben, auf dem alle Kennzeichen des Haushaltes aufgeführt sein können.  Die Ausweise werden jeweils für ein Jahr ausgegeben.  Nach Ablauf dieses Jahres muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Anwohnerparkkarten für den eigenen Parkbereich

Anwohnerparkkarten für den eigenen Parkbereich können die Anwohner folgender Straßen erhalten:

  • Aachener Straße (Nr. 1-89 und 2-82)
  • Bahnhofstraße
  • Fremereygasse (Nr. 1-3)
  • Haasstraße
  • Hook/Heggenstraße
  • Hostert für den Parkbereich Blaue Zone Hostert
  • Kirchgasse für den Parkbereich Blaue Zone Hostert
  • Neustraße (Nr. 1-83 und 2-56)
  • Schilsweg (Nr. 37-97 und 50-80)
  • Werthplatz

Anwohnerparkkarten für den Parkplatz Rotenberg /Pferdetränke

Anwohnerparkkarten für den Parkplatz Rotenberg /Pferdetränke können die Anwohner folgender Straßen erhalten:

  • Olengraben (Nr. 1)
  • Rotenberg (Nr. 37-57, Nr. 64 und 66)

Anwohnerparkkarten für einen kostenpflichtigen Langzeitparkplatz

Anwohnerparkkarten für einen kostenpflichtigen Langzeitparkplatz (Zone C) können die Anwohner folgender Straßen erhalten:

  • Am Berg
  • Am Klösterchen
  • Auf’m Bach
  • Bergstraße
  • Borngasse
  • Fränzel (Nr. 10-16 und 13-17)
  • Gosperstraße
  • Hufengasse
  • Kirchstraße
  • Klötzerbahn
  • Klosterstraße
  • Marktplatz
  • Paveestraße
  • Rathausplatz
  • Schulstraße (Nr. 1-29)
  • Vervierser Straße (Nr. 2-20 und 1-15)
Kostenpflichtige Langzeitparkplätze
  • Parkplatz Bergstraße
  • Parkplatz City
  • Parkplatz Hostert
  • Parkplatz Auf’m Hund
  • Werthplatz

Ansprechpartner:

Nützliche Dokumente und Antragsformulare