Hilfen für Behinderte
Eine Erkrankung oder Behinderung zieht oft einen gravierenden finanziellen Einschnitt im Haushaltsbudget mit sich.
Einerseits verbucht der Betroffene Einbußen durch die Reduzierung des Einkommens auf das Kranken- oder Invalidengeld, andererseits sprengen die Behandlungskosten und die Arzneimittel den finanziellen Rahmen.
Zum Ausgleich können verschiedene finanzielle Beihilfen beantragt werden.
Diese Beihilfen sind je nach Alterskategorien gestaffelt:
- bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres wird das erhöhte Kindergeld seitens der zuständigen Kindergeldkasse gezahlt.
- vom 18. bis zur Vollendung des 64. Lebensalters zahlt der FÖDSS Brüssel Beihilfen Einkommensersatz (BEE) und die Eingliederungsbeihilfe (EB).
- ab dem Alter von 65 Jahren bewilligt der FÖDSS eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB).
Sowohl die Beihilfe als Einkommensersatz als auch die Eingliederungsbeihilfe und die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) werden unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens (Einkommen der Angehörigen bis zum 3. Verwandschaftsgrad werden nicht angerechnet) und des Behinderungsgrades berechnet.
Anträge und nähere Auskünfte erteilt Ihnen unser Renten- und Sozialdienst.
In Belgien werden zahlreiche Vorteile von verschiedenen offiziellen Stellen gewährt. Die wichtigsten Vergünstigungen sind:
- der Telefonsozialtarif der Provinz Lüttich und der Telefonanbieter. Voraussetzung ist das Anrecht auf den Bezug des Vorzugstarifs (VIPO). In den Genuss dieses Tarifs kommt man, wenn das Einkommen gewisse Schwellenbeträge nicht überschreitet.
- die Pauschalzulage für chronisch Kranke kann man ab einer Verminderung der Selbständigkeit um 12 Punkte erhalten. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
- die Befreiung von den Kraftfahrzeug-Steuern (MwSt. beim Ankauf, Verkehrssteuer…) wird gewährt bei der Anerkennung vollständiger Blindheit oder Lähmung oder der Amputation der oberen Gliedmaßen sowie einer dauernden Invalidität der unteren Gliedmaßen von mindestens 50 %.
- die nationale Ermäßigungskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel erhält, wer unter einer Einschränkung des Sehvermögens um 90 % leidet. Unter gewissen Bedingungen kann auch eine Begleitperson kostenlos mitreisen.
- die Ermäßigung auf die städtische Haushaltsmüllsteuer
Anträge und nähere Auskünfte: Finanzdienst - die städtische Beihilfe zu den Kosten für das Kabelfernsehen können bestimmte Personen erhalten, die Anrecht auf den VIPO-Tarif haben und im Besitz einer Anerkennung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit von 80%. Anträge und nähere Auskünfte: Renten- und Sozialdienst
- eine Ermäßigung des steuerpflichtigen Einkommens und des Immobiliensteuervorabzugs. Das Anrecht auf diese Ermäßigung muss entweder durch die Krankenkasse und dessen Träger LIKIV oder durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit bescheinigt werden. Diese Anerkennung muss vor dem 65. Lebensjahr festgestellt werden.
- Der soziale Gas- und Stromtarif findet Anwendung, sobald einer Person eine Beihilfe der Kat. II (BEE/EB oder BUB) gezahlt wird. Der Föderale Öffentliche Dienst Soziale Sicherheit übermittelt die entsprechende Bescheinigung über den Anspruch auf den Sozialtarif automatisch dem jeweiligen Anbieter!
- die Umzugsprämie der Wallonischen Region. Anträge und nähere Auskünfte erhalten Sie an u.g. Adresse:
Andere soziale Vorteile
- Vorteile des sozialen Wohnungsbaus
- Behindertenparkausweis
- Befreiung vom Tragen des Sicherheitsgurtes
- Notrufanlagen
- Weißer Stock für Blinde