Behindertenparkausweis

Die Parkkarte für behinderte Personen wird Bürgern bewilligt:

  1. die grundsätzlich eine dauernde Invalidität von mindestens 80 % aufweisen
  2. bei denen der Vertrauensarzt des Föderalen Öffentlichen Dienstes eine Beeinträchtigung der Mobilität um mindestens 2 Punkte (bei einer Skala von 1 bis 3 Punkten) festgestellt hat.
  3. die eine vollständige Lähmung oder Amputation der oberen Gliedmaßen aufweisen.
  4. die durch eine Lähmung der unteren Gliedmaßen zu mindestens 50 % behindert sind.
  5. deren Kriegsinvalidität zu mindestens 50 % anerkannt ist.

Anträge und nähere Auskünfte: Renten- und Sozialdienst