Behindertenparkausweis
Die Parkkarte für behinderte Personen wird Bürgern bewilligt:
- die grundsätzlich eine dauernde Invalidität von mindestens 80 % aufweisen
- bei denen der Vertrauensarzt des Föderalen Öffentlichen Dienstes eine Beeinträchtigung der Mobilität um mindestens 2 Punkte (bei einer Skala von 1 bis 3 Punkten) festgestellt hat.
- die eine vollständige Lähmung oder Amputation der oberen Gliedmaßen aufweisen.
- die durch eine Lähmung der unteren Gliedmaßen zu mindestens 50 % behindert sind.
- deren Kriegsinvalidität zu mindestens 50 % anerkannt ist.
Anträge und nähere Auskünfte: Renten- und Sozialdienst