Scheidung

Eine Ehescheidung muss von einem Gericht per Urteil verkündet werden. Über die Prozeduren können Rechtsanwälte, Notare und das Friedensgericht informieren.

Übertragung der Scheidung

Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, sorgt das Gericht dafür, dass dieses in die Datenbank für Personenstandsurkunden (DPSU) eingetragen wird.

Hierdurch wird automatisch ein Vermerk über die Scheidung an der Heiratsurkunde angebracht, vorausgesetzt dass diese sich in die DPSU befindet.

Ehescheidungsurkunde

Auszüge aus der Scheidungsurkunde können seit dem 1. April 2019 nicht mehr ausgestellt werden. Stattdessen können Sie einen Auszug der Heiratsurkunde, mit Vermerk über die Scheidung, beantragen.

Die Gebühr für diesen Auszug beträgt 6,50 €.