Die Anerkennung eines Kindes vor oder nach der Geburt (bei nicht miteinander verheirateten Eltern).

Ein außereheliches Kind kann vor oder nach der Geburt von seinem Vater anerkannt werden. Besitzt der Anerkennende eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist dies nur möglich, wenn die Gesetzgebung des Staates, von dem der Anerkennende die Nationalität besitzt, dies ermöglicht.

Für die Anerkennung muss im Vorfeld eine Erklärung unterzeichnet werden!!

Für diese Erklärung ist die Zustimmung der Mutter unerlässlich. Dies bedeutet, dass sowohl die Kindesmutter, als auch der Anerkennende gemeinsam vorstellig werden müssen.

Ist das Kind 12 Jahre alt oder älter, ist die Zustimmung der Mutter und des Kindes notwendig. Dies bedeutet, dass sowohl die Kindesmutter, das Kind als auch der Anerkennende gemeinsam vorstellig werden müssen.

Bei einem volljährigen oder emanzipierten Kind genügt die Zustimmung des Kindes. Dies bedeutet, dass sowohl das Kind als auch der Anerkennende gemeinsam vorstellig werden müssen.

Erklärung

Bevor die Anerkennungsurkunde erstellt werden kann, müssen die (werdenden) Eltern im Standesamt Ihres Wohnortes (oder des Geburtsortes des Kindes) vorstellig werden, um eine „Anerkennungserklärung“ zu unterzeichnen.

Personen, die offiziell in Belgien gemeldet sind, benötigen in der Regel keine besonderen Bescheinigungen oder Unterlagen.

Wenn ein Elternteil nicht in Belgien wohnhaft bzw. gemeldet ist, müssen von diesem Elternteil bei der Erklärung folgende Dokumente vorgelegt  werden: aktuelle Wohnsitzbescheinigung, aktuelle Zivilstandbescheinigung (ledig, geschieden, verwitwet), aktuelle Nationalitätsbescheinigung.

Außerdem muss die Person bei der Erklärung ein gültiges Identitätsdokument vorlegen. (Personalausweis, Reisepass)

Bei einer vorgeburtlichen Anerkennung ist außerdem eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen.

Spätestens einen Monat nach Erhalt aller Dokumente erstellt das Standesamt die „Anerkennungserklärung“. In der Regel wird diese jedoch gleichzeitig mit der Vorlage der Unterlagen ausgestellt.

Anerkennungsurkunde

Spätestens zwei Monate nach Unterzeichnung der Erklärung wird die Anerkennungsurkunde erstellt. In der Regel geschieht dies unverzüglich.

Gegebenenfalls müssen hierfür beide Elternteile (Anerkennender und Mutter) ein zweites Mal im Standesamt vorstellig werden, um diese Urkunde zu unterzeichnen.

Wann kann ich ein Kind anerkennen?

  • Vor der Geburt
  • Bei der Geburtsmeldung (nur wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen)
  • Nach der Geburt

Adoption

Eine Adoption ist ein bedeutender Schritt, sowohl für das Kind als auch für die Adoptivfamilie.

Wenn Sie in ein Kind adoptieren wollen, sollten Sie sich im Voraus ausführlich informieren.

Diese Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Beschäftigung, Gesundheit und Soziales des Ministeriums der DG.

Wenn Sie sich für eine Adoption entschieden haben, müssen Sie sich für die Vorbereitung im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einschreiben.

Nach erfolgter Adoption wird diese in die Standesamtregister eingetragen. Diese Eintragung ist kostenlos.