Wohnsitzwechsel
1. Innerhalb Belgiens
Bei einem Umzug innerhalb Belgiens ist es nicht erforderlich, die vorherige Gemeinde zu informieren.
Sie teilen der neuen Gemeinde Ihre Anschrift mit.
Nach Überprüfung des Aufenthaltsortes durch den Revierbeamten kommen Sie mit Ihrem Ausweis (und PIN-Code) zur Stadtverwaltung, um die Adresse auf dem elektronischen Chip umändern zu lassen.
2. Sie kommen aus dem Ausland
a) Sie ziehen aus dem Ausland als belgischer Staatsbürger zu
Sie müssen sich innerhalb von 8 Tagen im Besitz Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie der Abmeldebestätigung aus dem verlassenen Land bei der Stadtverwaltung melden.
b) Sie ziehen aus dem Ausland als nicht-belgischer Staatsbürger zu
Anmeldung für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
Falls Sie nicht in einem Hotel wohnen, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen bei der Stadtverwaltung vorstellig werden.
Anmeldung für einen Aufenthalt, der mehr als 3 Monate andauert
Sie müssen Ihre Eintragung im Fremdenregister der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
c) Sie verziehen ins Ausland
Bitte teilen Sie dem Bevölkerungsdienst mit, dass Sie ins Ausland ziehen. Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig. Sie werden daraufhin aus dem Bevölkerungsregister gestrichen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Ausländerdienst zwecks Beratungsgespräch auf!