Bürgerpflichten

Leben in Eupen geht auch mit Verpflichtungen für den Bürger einher:

Städtische Steuer auf das Einkommen

Jeder Erwerbstätige zahlt in Belgien Gemeindesteuern auf das Einkommen. Diese Steuern werden automatisch bei der Berechnung der Einkommenssteuer vom Finanzministerium berechnet und den Gemeinden übertragen.

Steuer auf Zweitwohnungen

Jeder Bürger, der eine Zweitwohnung hat, muss diese bei der Stadtverwaltung (Finanzdienst) anmelden. Die Stadt Eupen erhebt eine jährliche Steuer (zzgl. einer Müllsteuer) auf diesen Zweitwohnsitz. Der Zweitwohnsitz wird in Belgien nicht im Bevölkerungsregister eingetragen.

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Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzdienst.

Stadtverwaltung Eupen – Am Stadthaus 1

087/59 58 21 – Kasse, Buchführung
087/59 58 32 – Steuern
087/59 58 00
finanzdienst@eupen.be

Sauberhalten von Bürgersteigen, Gehwegen, Randstreifen und Baumscheiben

Die Bürgersteige und Seitenstreifen müssen von den Eigentümern bzw. den Bewohnern der anliegenden Immobilien jederzeit in einem sauberen Zustand gehalten und im Winter von Schnee und Eis frei gehalten werden (siehe Artikel 44-49 der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung der Stadt Eupen).

Unterhalt von bebauten oder unbebauten Parzellen

Jedes Gelände muss so unterhalten werden, dass es sich auf Nachbarparzellen oder auf die Ästhetik der Umgebung in keiner Weise nachteilig auswirken kann. Generell müssen Parzellen 2-mal pro Jahr gemäht werden und zwar das erste Mal vor dem 15. Juli und das zweite Mal vor dem 30. September  (siehe Artikel 69 der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung der Stadt Eupen).

Schnitt der Hecken

Hecken entlang der öffentlichen Straße müssen mindestens einmal pro Jahr durch den Eigentümer bzw. Anwohner des anliegenden Geländes vor dem 1. November geschnitten werden (siehe Artikel 33 der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung der Stadt Eupen). Zu keiner Zeit dürfen Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße auf diese hinausragen.

Mitteilung der Berufsbezeichnung

Im Bevölkerungsregister wird u. a. die berufliche Tätigkeit jedes Bürgers angeführt. Es empfiehlt sich daher, diesem Dienst Ihren Beruf mitzuteilen, und bei Berufswechsel daran zu denken, auch den Bevölkerungsdienst zu informieren.

Bäume und Hecken auf privaten Grundstücken

Das Fällen eines Baumes oder das Ausreißen einer Hecke auf privaten Grundstücken ist nur erlaubt, wenn eine Genehmigung des Gemeindekollegiums vorliegt.

Eine solche Genehmigung ist auch notwendig, wenn der Besitzer einen Baum oder eine Hecke stark zurückschneiden möchte.

Diese Genehmigung muss bei der Durchführung der Arbeiten auf Anfrage vorgezeigt werden.

Reliefänderungen

Veränderungen am Bodenrelief (Aufschüttung oder Abflachung) dürfen ebenfalls nur mit einer entsprechenden Genehmigung durchgeführt werden. Diese Genehmigung muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.

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Alle weiteren Auskünfte sowie ein Antragsformular erhalten sie beim Städtebau- und Umweltdienst.

Stadtverwaltung Eupen – Am Stadthaus 1
4700 Eupen

087/59 58 33
087/59 58 00
staedtebau@eupen.be