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16. Februar 2021

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Ladestationen für Elektroautos

Eine Gemeindeverordnung für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Die Elektromobilität setzt sich zurzeit nicht nur in Ländern mit hohen Förderprämien durch. Auch in der DG steigende verzeichnet sie steigende Zulassungszahlen.

Elektromobilität: ein Impuls für den Wandel des gesamten Mobilitätssektors

Die Elektromobilität erweckt den Anschein, als ginge es lediglich um den Wechsel des Antriebsmotors. In Wahrheit geht mit der steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen auch ein Wandel des gesamten Mobilitätssektors einher.

Der Fahrer eines Elektroautos benutzt eine Ladestation in der Regel anders als eine Tankstelle. Der Ladevorgang findet meistens dann statt, wenn das Fahrzeug nicht in Benutzung ist und parkt.  Aus diesem Grund sind neben privaten Stellplätzen und Parkplätzen beim Arbeitgeber auch öffentliche Parkplätze als Ladestandort ideal.

Um in Eupen eine zuverlässige und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur zu schaffen, wurde im Dezember 2020 eine städtische Verordnung verabschiedet. Diese Verordnung legt Mindestkriterien für die Zulassung eines Ladestationsbetreibers fest und sichert damit den Aufbau von attraktiven Ladestationen in Eupen.

Welches Ziel verfolgt die Verordnung?

Die Verordnung dient dem übergeordneten Ziel, eine qualitativ hochwertige Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sicherzustellen. Zu diesem Zweck legt die Verordnung Mindestkriterien fest und regelt die Funktionsweise von Ladestationen. So können Elektroautofahrer eine zuverlässige Ladeinfrastruktur nutzen.

Die Verordnung garantiert unter anderem:

  • eine Mindeststromleistung von 11 kW pro Ladepunkt;
  • die Nutzung einer weit verbreiteten Freischaltlösung (auch für ausländische Kunden) mittels gängiger Ladekarten, Apps oder Bankkarten
  • die Sichtbarkeit der Kosten in einer App, auf einer Website oder an der Säule
  • grünen Strom

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