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11. Juli 2023

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Häufig gestellte Fragen zu Radwegen

Mit dem Start des "1x1 der Radwege" auf Facebook haben Sie uns viele Fragen gestellt. Wir greifen häufig gestellte Fragen auf und liefern Antworten.

Sie haben weitere Fragen zum richtigen Verhalten als Radfahrer und zum Miteinander mit den anderen Verkehrsteilnehmern? Dann wenden Sie sich gerne an mobilitaet@eupen.be.

Außerdem schreiben wir dieses FAQ laufend fort. Schauen Sie also gerne wieder vorbei!

Wie verhalte ich mich als Radfahrer richtig im Kreisverkehr?

Der Radfahrer muss den für seine eigene Sicherheit erforderlichen Raum einnehmen und gegebenenfalls seine Fahrbahn mittig befahren. Die wallonische Radfahrervereinigung GRACQ veranschaulicht dies in einem Video: https://youtu.be/EeUmNtIUHVE

Muss ich vom Fahrrad absteigen, wenn es auf dem Kreisverkehr einen Fahrradüberweg gibt?

Nein, wenn es einen Fahrradüberweg gibt, also einen abgetrennten Bereich für Radfahrer, dürfen Fahrradfahrer darauf durchfahren. Natürlich dürfen Radfahrer auch absteigen und den Fußgängerüberweg nutzen, wenn ihnen dies lieber ist.

Beispiel: Aachener, Herbesthaler- und Vervierser Straße

Wie verhalte ich mich als Radfahrer in schmalen Straßen? Dürfen Autos den Radfahrer überholen?

Auch in schmalen Straßen muss der Radfahrer den für seine eigene Sicherheit erforderlichen Raum einnehmen und gegebenenfalls seine Fahrbahn mittig befahren.

Beim Überholen gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter innerhalb und 1,5 Metern außerhalb der Ortschaft. Außerdem sollte der Radfahrer mindestens einen Meter Abstand zu geparkten Autos oder dem Fahrbahnrand halten. In schmalen Straßen muss somit die komplette Gegenspur frei sein, damit der Autofahrer den Radfahrer überholen kann.

Beispiel: Olengraben

Dürfen Radfahrer Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren?

Ja, aber nur, wenn ein Schild dies explizit ausweist. Gibt es kein entsprechendes Schild, gilt die Einbahnstraßenregelung auch für Radfahrer.

Beispiel: Untere Hisselsgasse. Hier dürfen Radfahrer die Einbahnstraße nicht in beide Richtungen befahren.

Darf ein geteilter oder gemeinsamer Rad- und Gehweg in beide Richtungen befahren werden?

Nein. Auch wenn es auf der anderen Straßenseite keine entsprechende Markierung gibt, muss immer der rechte Fahrbahnrand eingehalten werden. Ist auf der entgegengesetzten Fahrbahnseite kein ausgewiesener Bereich für Radfahrer, nutzt der Radfahrer die Fahrbahn.

Dürfen Mofas auf getrennten und gemeinsamen Rad- und Gehwegen fahren?

Kleinkrafträder der Klasse A („Mofa“) mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³, einer Leistung von höchstens 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h müssen sich wie Radfahrer verhalten. Somit müssen sie die Rad- und Gehwege nutzen.

Mopeds der Klasse B, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, müssen auf der Straße fahren.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Begegnungszone im Zentrum wird von Autofahrern nicht eingehalten.

Die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Wir haben die Polizei darum gebeten, die Überprüfung verstärkt in ihre Einsatzpläne aufzunehmen. Ebenso werden wir dazu sensibilisieren.

Immer wieder parken Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen.

Auch die Einhaltung der Parkregeln fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Wir haben um einen verstärkten Blick darauf gebeten.

In Kettenis parken in der Talstraße Autos auf dem Radweg. Ist dies erlaubt?

In der Talstraße besteht kein Radweg, sondern es handelt sich um einen beidseitig markierten Fußweg. Fahrzeuge dürfen den Fußweg in der Talstraße jedoch mit nutzen, was bei regulären Gehwegen nicht erlaubt ist.

In der Noerether Straße wächst der gemeinsame Rad- und Gehweg durch einen Busch zu und endet abrupt.

Hier wird es in Kürze Anpassungen geben. Regelmäßig werden Bepflanzungen zurückgeschnitten.