Fahrradzonen neu in Eupen
Was sind Fahrradzonen?
Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Sowohl motorisierte Fahrzeuge als auch Radfahrer dürfen hier fahren. Radfahrer dürfen jedoch nicht überholt werden und können die ganze rechte Hälfte der Fahrbahn nutzen bzw. die komplette Fahrbahnbreite (bei Einbahnstraßen in Fahrtrichtung).
Raerenpfad
Fahrradzonen im Einbahnverkehr
Radfahrer dürfen hier die komplette Fahrbahnbreite nutzen.
Achtung: Der Einbahnverkehr kann für Radfahrer durch eine entsprechende Beschilderung aufgehoben werden. Ist dies der Fall, dürfen Radfahrer die Straße auch in entgegengesetzter Richtung befahren. Alle Verkehrsteilnehmer sollten besonders aufmerksam sein.
Fahrradzonen in Zweirichtungsstraßen
Radfahrer dürfen hier die ganze rechte Hälfte der Fahrbahn nutzen.
Woran erkenne ich Beginn und Ende einer Fahrradzone?
Beginn und Ende einer Fahrradzone sind durch Verkehrsschilder sowie eine ockerfarbene Bodenmarkierung gekennzeichnet.
Wann genau kommen die Fahrradzonen?
Als Erstes werden die Fahrradzonen im Rahmen der Route Eupen Oberstadt – Kettenis fertiggestellt. Die Bodenmarkierungen sind größtenteils angebracht und werden zeitnah abgeschlossen. Auf den ockerfarbenen Flächen wird noch die Kennzeichnung der Fahrradzone aufgetragen.
Ebenso folgt in Kürze die Beschilderung. Sobald die Schilder stehen, die Beginn und Ende der Fahrradzone markieren, gelten die neuen Regeln für die entsprechenden Straßenbereiche. Dann sind die Fahrradzonen rechtskräftig.
Wo entstehen die Fahrradzonen der Route Eupen Oberstadt – Kettenis?
Vielfach entstehen sie in bereits geltenden 30er Zonen, die teilweise erweitert werden:
Raerenpfad, Lindenberg, Anfang der Talstraße, Winkelstraße, Nussfeld, Oberste Heide (ab Trüchensteingasse bis zur Kapelle), Heidberg sowie ein Teilstück der Bahnhofstraße.