Bürgersteige räumen ist Anwohnerpflicht
Jeder Anwohner ist verpflichtet, seinen Abschnitt zu räumen bzw. Salz oder Ähnliches gegen Glätte zu streuen.
Vereiste und zugeschneite Bürgersteige stellen ein erhöhtes Unfallrisiko für Fußgänger dar. Nur wenn alle mithelfen, streuen und schaufeln, kommt auch jeder sicher zu Fuß an sein Ziel.
Sollte dies für Sie nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen, sich an ein Gartenbauunternehmen oder einen Sozialbetrieb zu wenden, damit dies für Sie erledigt wird.
Die Feststellungsbeamten der Stadt Eupen überprüfen regelmäßig, ob die Bürgersteige geräumt wurden und verhängen ggf. eine Verwaltungsstrafe.
Das Gemeindekollegium dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis.