Vor- und Familiennamensänderung

Familiennamensänderung

Da der Name einer Person zur Identifizierung dient, muss ein Antrag auf Abänderung auf ernsthaften Gründen beruhen. Es gibt in Belgien kein Anrecht auf Abänderung des Namens. Eine Namensänderung kann lediglich gewährt werden, wenn entsprechende Gründe vorliegen.

Die Bedingungen zur Änderung des Vornamens sind weniger strikt als zur Abänderung des Familiennamens und werden beim Standensamt des Wohnortes beantragt.

Die Eintragung einer Familiennamensänderung in die Datenbank für Personenstandsurkunden (DPSU) wird durch das Justizministerium getätigt..

Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz
Dienst für Namensänderungen
Boulevard de Waterloo 115, 1000 Bruxelles
Tel.: 02/ 542 67 04
Fax: 02/ 542 70 23
02/ 542 67 61 (Familienname)

Vornamensänderung

Seit dem 1. August 2018 können Vornamensänderungen beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.

Voraussetzungen:

– die belgische Staatsbürgerschaft besitzen
oder Staatenloser sein
oder anerkannter Flüchtling sein

– im Bevölkerungsregister eingetragen sein

– Volljährig sein

Für Minderjährige kann der Antrag durch „seinen gesetzlichen Vertreter“ gestellt werden.

Prozedur:

Nachdem der (einfache) schriftliche Antrag beim Standesamt des Wohnortes gestellt wurde, verfügt dieses über eine Frist von 3 Monaten um dem Antrag stattzugeben oder nicht.

Kosten:

Die Kosten belaufen sich auf 142 € und sind zum Zeitpunkt des Antrages zu entrichten. Eine eventuelle Rückerstattung bei einer negativen Stellungnahme wird nicht gewährt.

Reduzierte Gebühr (Transgender): 14,20 €.