Ahnenforschung

Ahnenforschung ab 1970 abwärts ist nur im Staatsarchiv möglich.

Ahnenforschung von 1970 aufwärts kann – auf Anfrage der Interessenten – durch das Personal des Standesamtes betrieben werden.

Aufgrund der täglich anfallenden und oft Frist gebundenen Aufgaben kann dies bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen. Die dadurch der Stadt entstehenden Kosten werden mit 44,00 € pro Stunde berechnet.

Persönliche Einsicht in die Register ist untersagt.

Urkunden aus den im Standesamt befindlichen Registern werden nicht abgelichtet. Es können jedoch, auf Anfrage und gegen Zahlung von 6,50 € pro Exemplar, Auszüge bzw. Abschriften von Urkunden ausgestellt werden.

Antrag

Der Königliche Erlass vom 17.03.2021 in Sachen Familienforschung/Genealogie sieht aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vor, dass für nicht-öffentliche Standesamtsurkunden, ein offizieller Antrag gestellt werden muss.

Dieser (formlose) Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name, Vorname und Nationalregisternummer des Antragstellers
  • Personen aus dem Ausland, die nicht über eine Nationalregisternummer verfügen: Dokument, welches nach dem Recht des Staates in dem die Person wohnt, die Identifizierung garantiert
  • Aufzählung der Urkunden, die die Anfrage betreffen.
  • Beschreibung der Umstände und Begründung für die Familienforschung
  • Beschreibung der Verbreitung/Weitergabe der erhaltenen Angaben/Informationen
  • Zustimmung der betroffenen Personen (bei Sterbeurkunden, Zustimmung des Nachkommen ersten Grades)

Was sind nicht-öffentliche Urkunden?

  • Geburtsurkunden, die nicht älter als 100 Jahre alt sind
  • Heiratsurkunden, die nicht älter als 75 Jahre alt sind
  • Sterbeurkunden, die nicht älter als 50 Jahre alt sind

Kontakt

Staatsarchiv
Kaperberg 2-4, 4700 Eupen
Tel.: +32 (0)87 55 43 77