Dienst für Verwaltungsstrafen
Aufgaben:
Der Dienst für Verwaltungsstrafen gewährleistet eine sowohl von der Polizei als auch von den übrigen Diensten der Gemeinde komplett unabhängige Beurteilung der ihm vorgelegten Einzelfälle, da er laut Gesetz Niemanden gegenüber weisungsgebunden ist.
Der Dienst für Verwaltungsstrafen arbeitet nur auf Basis von Akten, die ihm durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.