Aufenthaltsgenehmigungen
Sie ziehen aus dem Ausland als nicht-belgischer Staatsbürger zu
Anmeldung für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
Falls Sie nicht in einem Hotel wohnen, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen bei der Stadtverwaltung vorstellig werden.
Anmeldung für einen Aufenthalt, der mehr als 3 Monate andauert
Sie müssen Ihre Eintragung im Fremdenregister der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Beratungen
Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Ausländerdienst auf, um einen Termin für ein Beratungsgepräch zu vereinbaren.
Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen
Beratungen
Bitte kontaktieren Sie unseren Ausländerdienst für eine Terminabsprache.